Selbstredend sind in der Grundlagenforschung andere Kriterien relevant als bei marktnahen Projekten. Entsprechend gibt es für letztere besondere Verfahren mit einem eigenen Pool an Gutachterinnen und Gutachtern. Jeder kann sich für die Begutachtung auf dem Funding & Tenders Portal registrieren lassen.
Die Europäische Kommission sucht insbesondere für die marktnahen Förderschemen EIC Accelerator Pilot und Fast Track to Innovation durchgehend Gutachterinnen und Gutachter. Die Begutachtungsprozesse für beide Förderinstrumente sind trotz wesentlicher Unterschiede ähnlich aufgebaut.
Jeder kann sich online über das Funding & Tenders Portal unter "Experts" registrieren und damit Interesse signalisieren. Sie gelten als "External", sofern Sie keiner Kommissionsdienststelle angehören.
Bei der Registrierung werden Sie gebeten,
- ein Programm auszuwählen (Horizont 2020, Deutschland ist Mitgliedstaat),
- Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten anzugeben,
- die von Ihnen beherrschten Sprachen aufzuführen,
- Ihre Qualifikationen und Berufserfahrung anzugeben sowie
- die Felder Ihrer Expertise zu benennen.
Für den EIC Accelerator Pilot werden Personen gesucht, die sich in den Bereichen Business und Innovation bewegen und Berufserfahrung in der Privatwirtschaft gesammelt haben. Bei den vordefinierten Feldern werden Expertinnen und Experten unter anderem in den Bereichen "Horizon 2020 » Horizon 2020 Areas » Innovation in SMEs", "Horizon 2020 » Horizon 2020 Areas » Access to Risk Finance" sowie "Horizon 2020 » Horizon 2020 cross-cutting issues » Research and innovation policy" gesucht.
Die Stichworte sollten Sie so umfangreich wie möglich angeben. Für die Begutachtung für den EIC Accelerator Pilot werden insbesondere folgende Stichworte berücksichtigt, gerne mit zusätzlichen Konkretisierungen:
- Business,
- Business development,
- Business incubation,
- Commercial / Marketing,
- Entrepreneurship / Start-up,
- Finance,
- Gender issues,
- Innovation advice / management,
- Legal advice / Intellectual Property Rights,
- Risk finance (Business Angel Investor / Venture Capital).
Gutachterinnen und Gutachter müssen die Anträge einschätzen hinsichtlich:
- Marktpotenzial,
- Produkt / Verfahren / Dienstleistung, Relevanz für Markt,
- Kunden, gesellschaftliche Akzeptanz,
- Unique Selling Proposition (USP),
- Wettbewerber,
- Potenzial der Einrichtung (auch ökonomisches Know-how),
- Umgang mit Rechten des geistigen Eigentums (IPR)
- Budget, Unteraufträge
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Wenn Sie (unter anderem) in diesen Feldern über Expertise verfügen, können Sie diese angeben. Außerdem können Sie sich selbstverständlich auch für andere EU-Programme oder Bereiche registrieren. Wenn Sie als Gutachterin bzw. Gutachter ausgewählt werden, schließen Sie dazu einen Vertrag mit der Europäischen Kommission.
Anträge im EIC Accelerator Pilot (ehem. KMU-Instrument) Phase 1 werden ausschließlich online begutachtet, die Begutachtung erfordert daher keine Reisetätigkeit. Die Begutachtung der Phase-2-Anträge erfolgt hingegen in zwei Schritten: Der erste Schritt entspricht dem Begutachtungsverfahren wie in Phase 1 beschrieben. In einem zweiten Schritt wird eine begrenzte Anzahl von Antragstellern mit den besten förderfähigen Projektvorschlägen zu einem persönlichen Interview in Brüssel eingeladen.
Der Tagessatz beträgt 450 Euro, gegebenenfalls plus Spesen. Wenn Ihnen ein Antrag zugewiesen wird, muss dieser innerhalb von sieben Kalendertagen bewertet werden. Die meisten Anträge werden kurz vor den Stichtagen (etwa alle drei Monate) eingereicht und in den folgenden Wochen begutachtet. Für die Interviews der Phase-2-Anträge in Brüssel sind 2019 folgende Termine anberaumt: 11. -15. Februar, 13. - 17. Mai, 8. - 12. Juli und 1. - 15. November.
Der Gutachterpool für Fast Track to Innovation ist ähnlich zusammensetzt. Hier erfolgt die Begutachtung größtenteils online. Etwa alle vier Monate sind die Stichtage vorgesehen.
Als Information für die Gutachterinnen und Gutachter des EIC Accelerator Piloten von Horizont 2020 hat die Europäische Kommission (EASME) eine Video-Reihe veröffentlicht (etwa 36 Minuten).
Von der Begutachtung ausgeschlossen sind Sie, wenn…
Interessenskonflikte bei der Begutachtung eines einzelnen Antrags bestehen, wenn…
- Sie in die Vorbereitung des Antrags involviert sind oder waren,
- Sie direkt oder indirekt vom Ergebnis der Evaluation profitieren,
- Sie eine enge familiäre oder persönliche Beziehung zu jemandem haben, der in die Antragstellung involviert war,
- Sie Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter, Vertrauensperson oder Partner von Antragstellenden oder Personen sind, die in das Management einer antragstellenden Organisation involviert sind,
- Sie bei einer antragstellenden Einrichtung oder einem benannten Unterauftragnehmer angestellt sind oder zu dieser / diesem in einem Vertragsverhältnis stehen,
- Sie von einem Antragstellenden als Individuum von der Begutachtung ausgeschlossen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die NKS KMU.