Antragsberechtigt für den EIC Accelerator sind:
1. einzelne KMU aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem zu Horizont Europa assoziierten Land,
2. „Small Mid-Caps“ (bis zu 499 Mitarbeitende) aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land (nur in Ausnahmefällen und nur für „Blended Finance“),
3. eine oder mehrere natürliche Personen (einschließlich einzelner Unternehmer) oder juristische Personen, die ein Unternehmen in der EU oder einem assoziierten Land gründen, bzw. in ein KMU oder „Small Mid-Cap“ investieren und in dessen Namen einen Antrag stellen möchten.
Neben diesen Zulassungskriterien, gibt es noch Faktoren, die zutreffen müssen, damit die Antragsstellung im EIC Accelerator erfolgversprechend ist. Dazu zählen eine hochrisikoreiche Innovation mit Disruptionspotential und ein motiviertes Team mit komplementären Kompetenzen. Mehr zu den Begutachtungskriterien hier.