Wann kann man einreichen?

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Vollanträge können zu bestimmten, im EIC-Arbeitsprogramm festgelegten Stichtagen eingereicht werden. Dem Vollantrag vorgeschaltet ist ein Kurzantrag. Derzeit können Kurzanträge nicht erstellt werden, da das Antragsformular überarbeitet wird.

Das Antrags- und Begutachtungsverfahren des EIC Accelerator ist dreistufig und wird hier ausführlich beschrieben. Details zur Einreichung finden Sie hier.

Grafik: Ablauf von Antragstellung bis Projektstart

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Grafik Ablauf der Antragstellung

Kurzantrag (Stufe 1)

Kurzanträge können derzeit nicht erstellt werden, da das Antragsformular überabeitet wird. Sobald dieses vorliegt, können Kurzanträge wieder kontinuierlich eingereicht werden.

Vollantrag (Stufe 2)

Sofern der Kurzantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zur Einreichung eines Vollantrags. Dieser kann zu einem beliebigen Stichtag innerhalb von zwölf Monaten nach positiver Evaluierung des Kurzantrags eingereicht werden. Bei der Erstellung des Vollantrags unterstützt bei Bedarf ein über die Business Acceleration Services finanzierter Coach.

Die Stichtage für die Einreichung von Vollanträgen im EIC Accelerator sind 2023:

11. Januar 2023, 17.00 Uhr

EIC Accelerator Open

22. März 2023, 17.00 Uhr

EIC Accelerator Open

EIC Accelerator Challenges

kurzfristig vom 7. Juni auf den 21. Juni (17 Uhr) verschoben

EIC Accelerator Open

EIC Accelerator Challenges

19. Oktober 2023, 17.00 Uhr

EIC Accelerator Open

EIC Accelerator Challenges

Interview (Stufe 3)

Sofern auch der Vollantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zum Interview. Die Ausschreibungen der Europäischen Kommission inkl. der Stichtage finden Sie auch hier.