Wann kann man einreichen?

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Vollanträge können zu bestimmten, im EIC-Arbeitsprogramm festgelegten Stichtagen eingereicht werden. Dem Vollantrag vorgeschaltet ist ein Kurzantrag. Kurzanträge können jederzeit eingereicht werden.

Das Antrags- und Begutachtungsverfahren des EIC Accelerator ist dreistufig und wird hier ausführlich beschrieben. Details zur Einreichung finden Sie hier.

Kurzantrag (Stufe 1)

Kurzanträge können kontinuierlich eingereicht werden. Bevor Sie mit der Erstellung eines Kurzantrags beginnen, empfehlen wir Ihnen, anhand unserer Checkliste zu überprüfen, ob der EIC Accelerator für Ihr Unternehmen und Ihre Innovation das passende Förderinstrument ist.

Kurzanträge werden jeweils bis zum ersten Dienstag des Monats um 17 Uhr entgegengenommen und dann bewertet. Die Ergebnisse werden den Antragstellenden innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Beginn der Begutachtung mitgeteilt.

Vollantrag (Stufe 2)

Sofern der Kurzantrag positiv evaluiert wurde, folgt die Einladung zur Einreichung eines Vollantrags. Bei Kurzanträgen, die 2025 eingereicht wurden, ist eine Einreichung des Vollantrages bei einem der Stichtage bis zum Ende des Jahres in 2026 möglich. Bei der Erstellung des Vollantrags unterstützt bei Bedarf ein über die Business Acceleration Services finanzierter Coach.

Die Stichtage für die Einreichung von Vollanträgen im EIC Accelerator sind 2026:

7. Januar 2026

EIC Accelerator Open
EIC Accelerator Challenges

4. März 2026

EIC Accelerator Open
EIC Accelerator Challenges

6. Mai 2026

EIC Accelerator Open
EIC Accelerator Challenges

8. Juli 2026

EIC Accelerator Open
EIC Accelerator Challenges

2. September 2026

EIC Accelerator Open
EIC Accelerator Challenges

4. November 2026

EIC Accelerator Open
EIC Accelerator Challenges

Interview (Stufe 3)

Sofern auch der Vollantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zum Interview. Eine Interviewrunde erfolgt dabei für alle zwei Stichtage.