Das Antrags- und Begutachtungsverfahren des EIC Accelerator ist dreistufig und wird hier ausführlich beschrieben. Details zur Einreichung finden Sie hier.
Grafik: Ablauf von Antragstellung bis Projektstart
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Kurzantrag (Stufe 1)
Kurzanträge können kontinuierlich eingereicht werden. Bevor Sie mit der Erstellung eines Kurzantrags beginnen, empfehlen wir Ihnen, anhand unserer Checkliste zu überprüfen, ob der EIC Accelerator für Ihr Unternehmen und Ihre Innovation das passende Förderinstrument ist.
Vollantrag (Stufe 2)
Sofern der Kurzantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zur Einreichung eines Vollantrags. Dieser kann zu einem beliebigen Stichtag innerhalb von zwölf Monaten nach positiver Evaluierung des Kurzantrags eingereicht werden. Bei der Erstellung des Vollantrags unterstützt bei Bedarf ein über die Business Acceleration Services finanzierter Coach.
Die Stichtage für die Einreichung von Vollanträgen im EIC Accelerator sind 2023:
11. Januar 2023, 17.00 Uhr |
EIC Accelerator Open |
22. März 2023, 17.00 Uhr |
EIC Accelerator Open |
kurzfristig vom 7. Juni auf den 21. Juni (17 Uhr) verschoben |
EIC Accelerator Open |
kurzfristig vom 19. Oktober auf den 8. November 2023 (17 Uhr) verschoben |
EIC Accelerator Open |
Interview (Stufe 3)
Sofern auch der Vollantrag erfolgreich war, folgt die Einladung zum Interview. Die Ausschreibungen der Europäischen Kommission inkl. der Stichtage finden Sie auch hier.