Stufe 1 – Kurzantrag
Kurzanträge können jederzeit gestellt werden. Die Einreichung wird über die EISMEA IT Platform. gestartet. Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie hier.
Der Kurzantrag besteht aus:
- einem kurzen Fragenkatalog, in dem die Innovation, der potentielle Markt und das Team vorgestellt werden;
- einem Pitch-Deck (max. 10 Slides) sowie
- einem Video-Pitch von bis zu drei Minuten, in dem die Kernmitglieder des Teams (bis zu drei Personen) die Motivation für die Bewerbung darstellen sollen.
Nach ca. vier Wochen wird das Begutachtungsergebnis bekannt gegeben. Bei einem "GO" erfolgt die Einladung zur zweiten Stufe, dem Vollantrag.
Bei einem "NO GO" darf einmalig ein verbesserter Kurzantrag eingereicht werden. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, gilt eine zwölfmonatige Sperrfrist.
Stufe 2 – Vollantrag
Innerhalb von zwölf Monaten nach der Einladung ("GO") kann der Vollantrag zu einem der Stichtage eingereicht werden. Bei Einreichung des Vollantrags müssen sich Antragstellende für die themenoffene (EIC Accelerator Open) oder eine themengebundene (EIC Accelerator Challenge) Ausschreibung entscheiden.
Der Vollantrag besteht aus einem detaillierten Geschäftsplan, Finanzinformationen und Angaben zur Struktur des Unternehmens. Ein über den EIC finanzierter Business Coach unterstützt bei Bedarf drei Tage bei der Erstellung des Vollantrags.
Der Antrag wird von EIC-Experten begutachtet. Nach ca. sechs Wochen erhalten Antragstellende ihr Ergebnis. Bei einem "GO" erfolgt die Einladung zur dritten Stufe, dem Interview.
Bei einem "NO GO" kann einmalig, innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum des ersten Vollantrags, ein verbesserter Vollantrag zu einem der nächsten Stichtage eingereicht werden. Der Stichtag, zu dem der verbesserte Vollantrag bewertet wird, kann außerhalb des 12-Monats-Zeitraums liegen, der Vollantrag muss allerdings innerhalb des 12-Monats-Zeitraums eingereicht werden. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, ist eine neue Einreichung in Stufe 1 nach einer zwölfmonatigen Sperrfrist möglich.
Stufe 3 – Interview
Die Interviewtermine sind in der Regel acht bis neun Wochen nach dem Stichtag für die Einreichung des Vollantrags angesetzt. Details zu Datum und Format des persönlichen Interviews mit einer Expertenjury erhalten die Antragstellenden mit der Einladung.
Das Ergebnis des Interviews wird nach ca. drei Wochen bekannt gegeben. Bei einem "GO" folgen unmittelbar weitere Schritte zur Finanzhilfevereinbarung ("Grant Agreement"). In einem zweiten Schritt beginnt dann die Due-Diligence-Prüfung für die Investitionskomponente.
Im Falle eines "NO GO" erhalten Antragstellende – je nach Entscheidung der Jury – die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten zu einem der nächsten Stichtage erneut einen Vollantrag einzureichen oder werden erneut zu einem der Interviewtermin innerhalb der nächsten zwölf Monate eingeladen. Voraussetzung ist jeweils ein verbesserter Antrag. Wird auch diese Bewerbung abgelehnt, ist eine neue Einreichung in Stufe 1 nach einer zwölfmonatigen Sperrfrist möglich.
Fast Track
Der Fast Track ermöglicht Unternehmen, die bereits in Horizont 2020 und Horizont Europa-Projekten gefördert wurden, ein verkürztes Antragsverfahren. Über den Fast Track steigen Unternehmen mit dem Vollantrag in den Bewerbungsprozess ein und können somit den Kurzantrag überspringen.
Die Entscheidungen und die Evaluierung der für den Fast Track infrage kommenden Projektideen werden von den entsprechenden Erstfördereinrichtungen getroffen. Folgende Programme und Einrichtungen nehmen am Fast Track teil:
- EIC Pathfinder und EIC Transition
- Knowledge and Innovation Communities (KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT)
- Eurostars-2 und Partnership on Innovative SMEs
- WomenTech.EU
- EIC Accelerator-Pilot
Weitere Informationen finden Sie im EIC-Arbeitsprogramm in Annex 3.
Plug-in
Der Plug-in richtet sich an Antragsstellende, die im Rahmen von bestimmten nationalen oder regionalen Förderinstrumenten gefördert werden. Für sie ist ein verkürzter Antragsprozess im EIC Accelerator möglich (d.h. Überspringen der ersten Stufe „Kurzantrag“). Über die Zulassung zum Plug-in entscheiden die Fördereinrichtungen in einer Projektprüfung anhand festgelegter Bewertungskriterien.
Die Liste dieser zertifizierten Plug-in-Programme ist hier online.
Weitere Informationen finden Sie im EIC-Arbeitsprogramm in Annex 4.
Antragsberatung und Interviewtraining– Wir unterstützen in jeder Stufe!
Um Sie bestmöglich auf die Antragstellung vorzubereiten, führt die NKS EIC Accelerator regelmäßig eigene Informationsveranstaltungen, Workshops und Trainings für Antragstellende sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durch. In den Workshops werden Ihnen die Ausschreibungsformalitäten und Bewerbungskriterien der jeweiligen Stufe vermittelt. Außerdem erhalten Sie Hinweise und Hilfestellungen für die Vorbereitungen Ihres Pitch Videos und Ihrer Pitch Decks. Für antragstellende Unternehmen, die zum Pitch Interview bei der KOM eingeladen sind, bietet die NKS Accelerator zudem Pitch und F & A Trainings an, in der die Interviewsituation simuliert wird.
Alle anstehenden Veranstaltungen finden Sie hier.
Begutachtungskriterien
Die Begutachtungskriterien für den EIC Accelerator sind im EIC-Arbeitsprogramm veröffentlicht. Die Kriterien sind in drei Kategorien aufgeteilt:
- Excellence: Disruptives Potential, Zeitpunkt, technologische Machbarkeit, Geistiges Eigentum
- Impact: Potential zum Scale-up, gesellschaftliche Auswirkungen, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Kommerzialisierungsstrategie, wichtige Partner
- Level of risk, implementation, and need for Union support: Team, Projektplan, Risikolevel, Risikominimierung
Einige der Begutachtungskriterien innerhalb der Kategorien gelten nicht für den Kurzantrag. Details dazu finden Sie im Arbeitsprogramm. Für den Vollantrag und das Interview werden alle Kriterien in die Begutachtung einbezogen. Die Jury legt die Schwerpunkte nach Ermessen fest.
Seal of Excellence (SoE)
Als mögliches Ergebnis der Interviews können Antragstellende ein Exzellenzsiegel ("Seal of Excellence", SoE) erhalten. In diesem Fall erfüllt ihr Antrag zwar teilweise die Begutachtungskriterien, besitzt aber nicht das erforderliche Risikoniveau oder kann nicht hinreichend darlegen, dass eine Unterstützung mit EU-Mitteln unbedingt notwendig ist. Durch das SoE kann der Zugang zu Finanzierung aus anderen Quellen erleichtert werden. Zudem erhalten SoE-Träger eine Unterstützung durch die EIC Business Acceleration Services (BAS).
Exzellenzsiegel werden nur vergeben, wenn Antragstellende bei der Einreichung des Vollantrags zugestimmt haben, dass ihre Antragsdaten an andere Fördereinrichtungen weitergeleitet werden dürfen.
Gutachterinnen, Gutachter und Coaches
Die Kommission ist stetig auf der Suche nach Gutachterinnen und Gutachtern. Interessenten finden weitere Informationen im Funding & Tenders Portal. Informationen zur Auswahl der Coaches sowie zum Bewerbungsprozess finden Sie auf der entsprechenden Seite des European Innovation Council.