Tipps und Tricks zur Antragstellung und FAQs

Die NKS EIC Accelerator tritt regelmäßig in den Austausch mit Gutachtern, die die Anträge bewerten. Aus diesen Gesprächen ergeben sich wertvolle Tipps für die Antragstellenden. Die wichtigsten Anregungen sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Tipps und Tricks zur Antragstellung im EIC Accelerator (Vollantrag und Kurzantrag):

  1. Start-ups haben gute Erfolgschancen, sofern eine überzeugende Innovation vorliegt und es möglich ist, ihr Marktpotenzial mit betriebswirtschaftlichen Zahlen (plausibles Zahlenwerk!) zu untermauern. Zudem muss die Planung für das Wachstum des Start-ups nachvollziehbar sein und es muss beschrieben werden, wie das Start-up mögliche Engpässe bei Ressourcen bzw. Kompetenzen auffängt (beispielsweise durch die Einbeziehung von Unterauftragnehmern oder durch Neueinstellungen). KMU, die nur neue Produktvarianten auf den Markt bringen möchten, sind beim EIC Accelerator falsch aufgehoben.
  2. Empfohlen wird, die Projektidee von der Historie ausgehend zu beschreiben. Wenn aus der Arbeitsplanung hervorgeht, dass grundlegende Fragestellungen noch nicht bearbeitet wurden, ist dies kritisch, denn zur Einreichung muss der Technologiereifegrad 5 vorliegen und die Forschung weitestgehend abgeschlossen sein.
  3. Der Antrag sollte allgemeinverständlich formuliert sein, so dass auch fachfremde Leserinnen und Leser die Ausführungen nachvollziehen können. Der Antrag muss alle relevanten Informationen enthalten. Die Antragstellung erfolgt auf Englisch. Um die Lesbarkeit sicherzustellen, wird empfohlen, den Antragstext durch eine Muttersprachlerin oder einen Muttersprachler sowie durch jemanden, der die Evaluierungskriterien kennt, gegenlesen zu lassen. Die Antragstellenden sollten sich vor Augen führen, dass für den EIC Accelerator kein wissenschaftlicher Antrag, sondern ein Businessplan erwartet wird.
  4. Der Innovationsgrad wird vom antragstellenden Unternehmen oft aus dem Bauchgefühl heraus oder mit Hilfe von Internetrecherchen dargestellt. Wichtig wäre, quantitativ und qualitativ durch strukturierte Vergleiche zu untermauern, inwieweit die angestrebte Lösung bestehenden Lösungen tatsächlich überlegen ist.
  5. Die Wettbewerbssituation wird oft nicht ausreichend dargestellt. Es ist von zentraler Bedeutung, die Lösungen der Wettbewerber darzustellen und im Vergleich zu bestehenden (Technologie-)Lösungen den Unique Selling Point (USP) der eigenen Lösung herauszustellen. Das Produkt sollte in die Firmenstrategie passen.
  6. Die Auswahl der Distributionsstrategie (B2B oder B2C) sollte stimmig sein. Bereits bestehende Kontakte zu potentiellen Kunden, welche an dem neuen Produkt interessiert und bereit sind, dafür Geld auszugeben, sind von großem Vorteil und sollten im Antrag entsprechend dokumentiert werden. Das Anhängen von Absichtserklärungen (LOI) ist im Vollantrag möglich.
  7. Den europäischen Mehrwert herauszuarbeiten, ist grundsätzlich wichtig. Essenziell ist hier die Fragestellung, ob ein Marktpotential auf europäischer Ebene besteht und ob auf diesem Wege eine Wirkung (sprich "Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit") bzw. ein Mehrwert für Europa erzielt werden kann. Hier spielen die gesellschaftliche Akzeptanz bzw. der gesellschaftliche Nutzen eine nicht zu vernachlässigende Rolle.
  8. Der "freedom to operate" muss gewährleistet sein. Es muss also klar sein, dass keine Hürden bezüglich Schutzrechten bestehen, die der Entwicklung und Markteinführung der Innovation im Weg stehen. Falls eine eigene Patentierung nicht angestrebt wird, sollte dies begründet werden und eine Patentrecherche dem vorausgehen. Wenn ein Unternehmen mit Unterauftragnehmern zusammenarbeitet, sollte es unbedingt darauf achten, dass die Vertriebsrechte im Unternehmen verbleiben. Eine FTO-Analyse wird als Anhang zum Vollantrag gefordert.
  9. Beachten Sie, dass das Pitch Deck, das mit dem Kurzantrag eingereicht wird, für die Einreichung des Vollantrages aktualisiert werden sollte. Da das Pitch Deck nach der Einreichung des Vollantrages nicht mehr abgeändert werden kann, stellen Sie sicher, dass sich Ihr Pitch Deck für das 10-minütige Pitch Interview eignet und nicht mit zu viel Text überfrachtet wird. Benennen Sie in Ihrem Pitch Deck den „Need for EU“-Support und die Arbeitspakete, die mit der Förderung und ggf. dem Equity finanziert werden sollen. Überprüfen Sie, welche Finanzierungsoption (Blended Finance, Grant only, Equity only) für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist. Beachten Sie, dass das Investment durch den EIC Fonds in der Regel von einem Ko-Investor zu 50% „gematched“ werden muss. Wenn Sie die Investitionskomponente beantragen, sollten Sie schon im Vorfeld mit potentiellen Ko-Investoren im Gespräch sein.
  10. Für eine Förderung durch den EIC Accelerator ausgewählt worden zu sein, ist ein Qualitätsmerkmal und kann auch bei der Bewerbung um weiteres Venture Capital nützlich sein.